Ein besonderes Angebot macht die Musikschule Taunus allen Familien, die nicht so viel Geld zur Verfügung haben.
Die Musikschule Taunus gewährt 70 Prozent Ermäßigung, wenn „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ bezogen werden und der Bescheid der ausstellenden Behörde vorgelegt wird. Liegt das Einkommen geringfügig höher, ist ebenfalls eine Ermäßigung möglich. In diesem Fall muss bei der Musikschule ein Antrag gestellt werden. Selbstverständlich gewährleistet die Musikschule strengste Vertraulichkeit. Voraussetzung für die langfristige Aufrechterhaltung einer Ermäßigung ist das regelmäßige Üben zu Hause. red