Immer wenn Wahlen sind, wundern sich viele Schwalbacherinnen und Schwalbacher, warum sie persönlich adressierte Post von den Parteien bekommen. Wer das nicht möchte, kann etwas dagegen tun.
Das Bundesmeldegesetz erlaubt in vielen Fällen die Weitergabe von Adressdaten aus den städtischen Daten. Nicht nur Parteien können sich diese in den Rathäusern besorgen, sondern auch Adressbuchverlage, Religionsgemeinschaften oder die Bundeswehr. Bürgerinnen und Bürger haben allerdings das Recht, einer Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. red