Die Bürgerinitiative „Bürger für das Bürgerhaus“ will die Entscheidung der Gemeindevertretung, das alte Bürgerhaus am Platz an der Linde abzureißen mit einem Bürgerentscheid zu Fall bringen. Dazu startet am morgigen Freitag zunächst ein Bürgerbegehren.
Dabei müssen bis spätestens acht Wochen nach der Entscheidung Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Im konkreten Fall muss die Bürgerinitiative bis 31. August mindestens 689 Unterschriften im Rathaus abgeben. Gelingt dies und sind formell alle Anforderungen erfüllt, muss es dann einen Bürgerentscheid geben, bei dem alle Sulzbacherinnen und Sulzbacher wie bei einer Wahl über die Zukunft des Bürgerhauses entscheiden.
Die Vorbereitungen zur Durchführung des Bürgerbegehrens sind nach Angaben der Bürgerinitiative abgeschlossen. Ab dem heutigen Freitag werden die Unterschriftenlisten in verschiedenen Geschäften in Sulzbach zur Unterschrift ausliegen. Bei Info-Ständen jeden Samstag am Dalles und am Wochenmarkt werden die Mitglieder der Initiative „Bürger für das Bürgerhaus“ Unterschriftslisten bereithalten.
„Wir bitten daher alle Sulzbacher Bürgerinnen und Bürger uns zu unterstützen und mit ihrer Unterschrift zu gewährleisten, dass nun die Zukunft des alten Bürgerhauses von der Sulzbacher Bevölkerung in einem Bürgerentscheid endgültig entschieden wird“, bitten Hans Weihrauch, Reinhard Bauer und Ilona Schiller, die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens.
Auf dem Unterschriftenblatt ist zunächst die Frage enthalten, die bei einem Bürgerentscheid gestellt wird. Sie lautet: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.07.2023, wonach das auf dem Grundstück am Platz an der Linde 3 befindliche Bürgerhaus abgerissen und durch einen Neubau mit Seniorenwohnungen, Gaststätte, Mehrzweckraum sowie Tiefgarage ersetzt werden soll, aufgehoben wird und stattdessen das dortige Bürgerhaus baulich saniert wird?“ Darüber hinaus enthält das Unterschriftenblatt eine umfangreiche Begründung und ein Kostendeckungsvorschlag enthalten. Diese sind für das Bürgerbegehren zwingend notwendig.
Die Bürgerinitiative weist darauf hin, dass auch Sulzbacherinnen und Sulzbacher unterschreiben können, die für einen Abriss des Bürgerhauses sind. Denn Ziel des Bürgerbegehrens ist es zu erreichen, dass alle in einer Volksabstimmung über das Thema entscheiden dürfen.
Voraussetzung für eine Unterschrift ist, dass die Unterzeichner zum Zeitpunkt der Unterschrift das 18. Lebensjahr vollendet haben, EU-Bürger sind und seit mindestens drei Monaten ihren ersten Wohnsitz in Sulzbach haben. MS