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Alte Führerscheine umtauschen

Frist für die Jahrgänge 1959 bis 1964

Wer 58 Jahre und älter ist muss seinen alten Führerschein bis Ende des Jahres gegen einen neuen tauschen. Foto: MTK

Wer zwischen 58 und 63 Jahre alt ist und seinen Führerschein umtauschen muss, der sollte sich laut Kreisbeigeordnetem Johannes Baron einen Termin in den kommenden Wochen sichern.

„Auf die Art vermeidet er oder sie einen Terminstau am Jahresende, wenn die Frist ausläuft“, erklärt Johannes Baron. Ausgetauscht werden die Führerscheine im Sulzbacher Rathaus oder auch beim Straßenverkehrsamt des Kreises in Hofheim.

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