24. Januar 2024

Irreführende Angaben bei der Wahlbenachrichtigung

Verlautbarung der Initiative „Bürger für das Bürgerhaus“

Die Gemeinde Sulzbach hat nun fast allen wahlberechtigten Sulzbacher Bürgerinnen und Bürgern die Unterlagen zum Bürgerentscheid über die Zukunft des Bürgerhauses am Sonntag, 18. Februar, zugesandt. Die Initiative „Bürger fürs Bürgerhaus“, die sich für den Erhalt und gegen den Abriss des Bürgerhauses am Platz an der Linde einsetzt und das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht hat, sagt: „Vorsicht! In der Benachrichtigung, die aus dem Rathaus an die Wahlberechtigten geschickt wurde, gibt es verwirrende Angaben, die leicht zu Missverständnissen führen können.“

Die Bürgerinitiative hält die Überschrift auf der Wahlbenachrichtigung für unzutreffend, falsch und irreführend. Da ist zu lesen: „Abstimmungsbenachrichtigung für den Bürgerentscheid ‚Abriss und Neubau des alten Bürgerhauses‘ in Sulzbach am Taunus am Sonntag, 18. Februar 2024, von 8 bis 18 Uhr.“
Nach Ansicht der Bürgerinitiative hätte dieser Text so lauten müssen, wie er auch in einer Amtlichen Bekanntmachung Nr. 52/2023 vom 15. November der Gemeinde Sulzbach im Sulzbacher Anzeiger formuliert wurde: „Abstimmungsbenachrichtigung für den Bürgerentscheid, bei dem die Frage gestellt wird: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 6. Juli 2023, wonach das auf dem Platz an der Linde 3 befindliche Bürgerhaus abgerissen und durch einen Neubau mit Seniorenwohnungen, Gaststätte, Mehrzweckraum sowie Tiefgarage ersetzt werden soll, aufgehoben wird und stattdessen das dortige Bürgerhaus baulich saniert wird?“
Der Sprecher der Bürgerinitiative Hans Weihrauch unterstellt zunächst keine Absicht, sondern geht davon aus, dass die unkorrekte Darstellung des Sachverhaltes aus Unkenntnis formuliert wurde. Er kann aber leider auch nicht ausschließen, dass diese Formulierung bewusst so gewählt wurde. So wie sich mittlerweise herauskristallisiert hat, dass die versprochene Mitwirkung der Bürger bei der Diskussion um die Zukunft des Bürgerhauses ganz bewusst verhindert wurde, weil man kritische Stimmen von Anbeginn an mundtot machen wollte.
Die Bürgerinitiative fordert alle wahlberechtigten Sulzbacherinnen und Sulzbacher dazu auf, zu einer demokratischen Entscheidung bei diesem sensiblen Thema beizutragen und an der Wahl teilzunehmen, ob nun durch Briefwahl oder der Stimmabgabe am 18.02.2024. Zugleich sollen sie aber genau hinschauen und sich informieren, wohin sie nach irreführenden Vorinformationen durch die Gemeinde ihr Kreuz setzen.
Wenn Sie der Aufforderung der Bürgerinitiative folgen und dafür sind, dass das Bürgerhaus erhalten bleibt und auch in Zukunft Allen als Veranstaltungssaal mit weiteren Übungs- und Vereinsräumen zur Verfügung steht, dann stimmen Sie mit „Ja“.
Denn was weg ist, ist weg. Konkrete Vorschläge, was dort nach einem Abriss passieren soll, wer ein Seniorenwohnen initiiert und wie es gestaltet und finanziert werden soll, liegen derzeit nicht vor. Hans Weihrauch, Die Initiative „Bürger für das Bürgerhaus“

Die Verlautbarungen aus der Kommunalpolitik sind ein freiwilliger Service des Sulzbacher Anzeigers. Für den Inhalt sind allein die Parteien und Gruppierungen beziehungsweise die Unterzeichner verantwortlich. Der Verlag behält sich Kürzungen vor. Ein Anspruch auf Veröffentlichung in der Rubrik besteht nicht.

One thought on “Irreführende Angaben bei der Wahlbenachrichtigung

  1. Der Text der Wahlbenachrichtigung entspricht exakt der Beschlussvorlage der Gemeindevertretung:

    „Gemeinde
    Sulzbach (Taunus)
    Gemeindevertretung
    Beschlussvorlage 153/XIX
    Datum: 01.09.2023
    Fachbereich: Organisation und Personal
    Aktenzeichen: OP/Mei
    Beratungsfolge: Sitzungsdatum:
    Gemeindevorstand 17.10.2023
    Gemeindevertretung 01.11.2023
    Betreff:
    Bürgerbegehren:
    Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 06.07.2023 „Abriss
    und Neubau Platz an der Linde 3 (Bürgerhaus)“
    Beschlussvorschlag:
    Die Gemeindevertretung beschließt:
    1. Aufgrund der Resonanz von 933 gültigen Unterschriften Abhilfe zu schaffe“

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