Allgemeine Geschäftsbedingungen des Pressebüros Schlosser, Niederräder Straße 5, 65824 Schwalbach/Ts. für sein Online-Angebot „www.sulzbacher-anzeiger.de“.
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis über die Nutzung der unter der Marke „www.sulzbacher-anzeiger.de“ angebotenen Produkte des Pressebüros Schlosser.
2. Leistungen
Nutzer von „www.sulzbacher-anzeiger.de“ haben Zugriff auf die unter https://sulzbacher-anzeiger.de veröffentlichten, journalistischen Inhalte und können nach den Regeln des Verlags Artikel kommentieren.
3. Technische Voraussetzungen
3.1 Um die vom Nutzer bestellten Leistungen von „www.sulzbacher-anzeiger.de“ nutzen, herunterladen und verwenden zu können, benötigt der Nutzer eine Internetverbindung. Zudem müssen bestimmte technische Mindestvoraussetzungen erfüllt sein:
- ein aktueller Browser
- ein Programm zum Betrachten von .pdf-Dokumenten
Voraussetzung für die einwandfreie Nutzung der Inhalte ist, dass der Nutzer über kompatible Geräte und Software verfügt. Es wird empfohlen, die aktuellsten Versionen der erforderlichen Software zu nutzen. Auch regelmäßige Updates des mobilen Endgeräts des Nutzers können erforderlich sein. Es obliegt dem Nutzer, sich vor der Anmeldung darüber zu informieren, ob die jeweilige von dem Nutzer verwendete Hard- und Software eine Nutzung der Inhalte ermöglicht.
3.2 Beim Download und bei der Nutzung der Inhalte können Übertragungskosten Ihres Internet-Zugangsanbieters anfallen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Nutzung von „www.sulzbacher-anzeiger.de“ ist unverbindlich und kostenfrei.
8. Nutzungsrechte
8.1 Das Pressebüro Schlosser räumt den Nutzern ein einfaches Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Benutzung ein. Dem Nutzer ist es daher insbesondere untersagt, die Inhalte von „www.sulzbacher-anzeiger.de“ jenseits des zur privaten Benutzung Erforderlichen zu vervielfältigen, zu bearbeiten, sie öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekompilieren, sie im Wege des Reverse Engineering rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode derselben zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet.
8.2 Die Nutzung der „www.sulzbacher-anzeiger.de“-Inhalte (z.B. Artikel, Fotos) ist unabhängig von einer möglichen Verkörperung ausschließlich zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken des Nutzers zulässig. Sofern der Nutzer Inhalte herunterlädt, darf er diese bzw. die betreffende Datei einmal auf dem jeweils genutzten Endgerät speichern, also eine entsprechende Vervielfältigung herstellen.
8.3 Andere oder weitergehende Nutzungen und Verwertungen der Inhalte sind dem Nutzer untersagt. Das Pressebüro Schlosser räumt dem Nutzer keine entsprechenden Nutzungsrechte ein. Daher ist es insbesondere unzulässig, zusätzliche Vervielfältigungen der Inhalte herzustellen, die Inhalte zu bearbeiten oder umzugestalten und das Ergebnis zu veröffentlichen oder zu verwerten, die Inhalte an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verbreiten, die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen oder sie an Dritte zu senden. Dies betrifft auch die Nutzung in Intra- oder Extranets.
Vorstehender Absatz gilt, vorbehaltlich der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts, unabhängig vom Zweck der Nutzung oder Verwertung und unabhängig von der Form oder Verkörperung des Inhalts zum betreffenden Zeitpunkt.
9. Veröffentlichung von Inhalten des Nutzers und Nutzung von Kommunikationsmöglichkeiten
9.1 Kommentare, Bewertungen wie auch alle anderen Inhalte des Nutzers (Texte, Fotos, Videos etc.), die dieser zu bzw. im Zusammenhang mit „www.sulzbacher-anzeiger.de“ gegenüber anderen Nutzern oder der allgemeinen Öffentlichkeit veröffentlicht, dürfen keinen rechtswidrigen Inhalt haben. Es sind deshalb insbesondere absolut unzulässig:
- Inhalte, die bzw. deren Inhalt und/oder Zielrichtung zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde und allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden;
- Inhalte, die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung beschreiben, die pornografisch sind, insbesondere wenn sie Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben sowie Inhalte, die aus sonstigen Gründen gegen Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen, insbesondere Inhalte im Sinne der einschlägigen Normen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages; dies gilt auch für Inhalte, die solche Inhalte und/oder Zielrichtungen auch nur in Bezug nehmen oder andeuten;
- Inhalte, durch die Spiele beworben werden, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen (insb. Glücksspiele im Sinne von § 184 StGB), oder die Kettenbriefe, Pyramidenschemata, Wetten oder verwandte Dinge zum Gegenstand haben oder bewerben;
- Inhalte, die beleidigenden, verleumderischen oder sonst ehrverletzenden Inhalts sind und/oder rassistische oder ausländerfeindliche Tendenzen aufweisen;
- Inhalte, die das Recht auf Schutz der Privat- und Intimsphäre und/oder sonst das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und/oder andere in irgendeiner Weise bedrohen oder anderweitig unter Druck setzen oder setzen würden, würden sie durchgeführt;
- Inhalte, die das Recht Dritter am eigenen Bild verletzen;
- Inhalte, die urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich geschützte Positionen Dritter verletzen (z.B. Fotos von Modeevents, an denen Sie nicht die erforderlichen Rechte besitzen).
9.2 Vorausgesetzt, es bestehen bei „www.sulzbacher-anzeiger.de“ die entsprechenden Möglichkeiten, ist es dem Nutzer gestattet, Inhalte Dritter zu verlinken. Dabei muss der Nutzer jedoch stets sicherstellen, dass die Inhalte, die auf den verlinkten Internetseiten abrufbar sind, ihrerseits nicht gegen die in Ziffer 9.1 genannten Regeln verstoßen.
9.3 Soweit der Nutzer bei „www.sulzbacher-anzeiger.de“ Fotos oder Videos veröffentlichen möchte und die entsprechenden Möglichkeiten bestehen, hat er sicherzustellen, dass auf den Fotos oder Videos nur er selbst oder ein gegenständliches Motiv, nicht aber andere Personen zu sehen sind, die identifizierbar sind. Ausnahmsweise dürfen auch andere Personen auf den Fotos oder Videos zu sehen sein, wenn:
- die anderen Personen damit einverstanden sind, dass der Nutzer das Foto bzw. das Video bei „www.sulzbacher-anzeiger.de“veröffentlicht, wobei die Einwilligung aller abgebildeten Personen benötigt wird;
- das Bildnis der abgebildeten Person nach dem Kunsturhebergesetz (dort § 23 KUG) veröffentlicht werden darf, insbesondere wenn es sich um eine Person aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt; oder
- die abgebildete Person so in den Hintergrund tritt, dass sie letztlich nicht mehr Teil des fotografierten Motivs ist.
10. Missbrauch der Dienste, Sanktionen, Freistellung
10.1 „www.sulzbacher-anzeiger.de“ ist für eine Nutzung für die privaten Zwecke des Nutzers im Rahmen dieser AGB bestimmt. Das Pressebüro Schlosser ist berechtigt, Maßnahmen, auch technische Maßnahmen, gegen jede anderweitige Nutzung und jeden Missbrauch von „www.sulzbacher-anzeiger.de“ zu treffen sowie Verstöße gegen diese AGB zu sanktionieren.
10.2 In „www.sulzbacher-anzeiger.de“ dürfen keine Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadcode eingebracht werden. Das Versenden von Spam-E-Mails / Spam-Messages ist ebenfalls verboten.
10.3 Werden das Pressebüro Schlosser, seine Angestellten und/oder sonstige Mitarbeiter von Dritten mit der Behauptung in Anspruch genommen werden, dass ein bestimmter vom Nutzer veröffentlichter Inhalt den Dritten in seinen absoluten Rechten verletzt (z.B. infolge von Beleidigungen, falschen Tatsachenbehauptungen, Urheberrechtsverletzungen), ist der Nutzer verpflichtet, das Pressebüro Schlosser sowie dessen Angestellte und sonstige Mitarbeiter von jeder Haftung und sämtlichen Kosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten zur Rechtsverteidigung sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens sowie etwaiger von einem Gericht festgesetzter bzw. festzusetzender Ordnungsgelder, freizustellen.
Das Pressebüro Schlosser wird den Nutzer über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zum Nachweis der Zulässigkeit der Veröffentlichung und zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Der Nutzer ist auf der anderen Seite verpflichtet, dem Pressebüro Schlosser unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig mitzuteilen.
11. Haftung
11.1 Bei Verträgen über kostenpflichtige Leistungen haftet das Pressebüro Schlosser für Schäden des Nutzers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannter Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
11.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss.
11.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl gegenüber dem Pressebüro Schlosser als auch gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Verlags ausgeschlossen.
11.5 Resultieren Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten, haftet das Pressebüro Schlosser dafür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige, vollständige und dem Wert der Daten angemessen häufige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer vermieden worden wären.
12. Gewährleistung
Soweit der Natur der betreffenden Leistung nach Gewährleistungsansprüche bestehen können, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen. Jedoch ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt, soweit es nicht um Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geht, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
13. Änderungen der AGB
13.1 Das Pressebüro Schlosser behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Nutzer in geeigneter Weise und ggf. per E-Mail übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform, also zumindest einer E-Mail. Der Nutzer wird in der Mitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen seiner Untätigkeit gesondert hingewiesen.
14. Übertragbarkeit
Das Pressebüro Schlosser behält sich vor, das jeweilige Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ganz oder teilweise auf eine Tochterfirma zu übertragen. In diesem Fall übernimmt die Tochterfirma den Vertrag ganz oder teilweise und tritt in entsprechendem Umfang in die Rechte und Pflichten aus diesem ein. Der Nutzer kann die Nutzungsvereinbarung im Falle eines solchen Wechsels des Vertragspartners ohne Frist und/oder Begründung kündigen.
15. Rechtswahl
Auf die Nutzungsvereinbarung sowie auf diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen einschließlich deren Auslegung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen und europäischen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
16. Vertragstext und Vertragssprache
16.1 Der Vertrag zwischen Nutzer und dem Pressebüro Schlosser wird grundsätzlich nicht in einem gesonderten Vertragstext zur Person des Nutzers niedergelegt, auf den der Nutzer dann später als solchen zugreifen könnte. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aber aus diesen AGB, und dem Gegenstand des geschlossenen Vertrages sowie den gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien.
16.2 Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Stand: Oktober 2024