23. Februar 2022

Neue Regel in den Kitas

Bei positivem Corona-Test

Das Vorgehen bei Corona-Kontaktkindern in Kindergärten ist seit Ende vergangener Woche neu geregelt. Der Kreis hat dazu nach einem Erlass des Landes eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Demnach müssen die Kontaktkinder nicht mehr in Quarantäne, dürfen aber die Einrichtung zehn Tage lang nicht betreten. Das Gleiche gilt für Kindertagespflegestellen. Das Betretungsverbot kann durch einen einmaligen Test (PCR oder Antigen) zu jedem beliebigen Zeitpunkt aufgehoben werden. Die Allgemeinverfügung des Kreises steht auf der Internetseite www.mtk.org bereit. Für Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegepersonen gelten individuelle Regelungen, die das Gesundheitsamt direkt mit den Betroffenen klärt. red

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