Die Gemeinde Sulzbach (Taunus) betätigt über die vom Bund in der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ festgehaltenen Vorkehrungen hinaus freiwillig zahlreiche Hebel, um der verschärften Lage auf den Energiemärkten beispielhaft zu begegnen.
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