Im Main-Taunus-Kreis herrscht bis auf weiteres ein Alkoholverbot auf belebten Plätzen und Straßen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufszentren. Wie Landrat Michael Cyriax und Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilen gilt der Kreis nach den hessischen Regelungen als Hotspot. In Sulzbach ist nur das Main-Taunus-Zentrum von der Verschärfung der Regeln betroffen.
„Dass nach anderen Kreisen und Städten auch wir jetzt ein Hotspot sind, muss uns mahnen, nicht nur auf die Corona-Bestimmungen zu achten, sondern uns konsequent impfen zu lassen“, fasst der Landrat zusammen. Er weist besonders auf die Verschärfungen in der Gastronomie hin, die jetzt überall in Hessen gelten. In der Innengastronomie ist der Zutritt nur noch unter „2G“-Plus-Bedingungen möglich. Geboosterte allerdings brauchen keinen Testnachweis.
Fast alle hessischen Kreise seien inzwischen Hotspots. Erfreulich sei aber, dass die überwältigende Zahl der Infektionen im Main-Taunus-Kreis einen milden Verlauf hätten. Das bestätige die Meinung von Experten, dass eine Impfung vor einer Infektion zwar nicht schützen könne, aber das Risiko eines gefährlichen Krankheitsverlaufs deutlich senke.
Zwar seien in den vergangenen Wochen viele Kinder und Jugendliche im Schulalter infiziert worden. Sie hätten sich aber in weiten Teilen schon in den Ferien angesteckt. Denn bereits Mitte vergangener Woche, der ersten Schulwoche, seien nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts fast 500 Personen von 7 bis 17 Jahren PCR-positiv auf das Corona-Virus getestet worden.
Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick ruft die Bürger auf, das Impfangebot des Kreises zu nutzen: „Es sind noch Termine für Kurzentschlossene frei.“ Die Terminvergabe läuft über das Portal terminland.eu/kliniken-mtk/ im Internet. Wer keinen Internetzugang hat, kann montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr die Telefonnummer 06196/65-7200 nutzen. Weiterhin sind im Impfzentrum Hattersheim Erstimpfungen ohne Termin möglich.
Wegen der hohen Inzidenz hat der Kreis in einer Allgemeinverfügung nach Meldungen der Kommunen die Bereiche definiert, in denen öffentlich kein Alkohol getrunken werden darf und auch draußen Masken getragen werden müssen. Diese beiden Regelungen gelten seit Montag. Alle Hotspot-Regelungen treten erst außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 350 liegt. In Sulzbach gilt die Regel für den Bereich des Main-Taunus-Zentrums.
Bei Veranstaltungen von mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: drinnen „2G+“, draußen „2G“. Zudem hat das Land festgelegt, dass auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen können und auf diese Weise den „2G+“-Status erreichen können. Außerdem werden FFP2-Masken beim Einkaufen und bei der Nutzung von Bussen und Bahnen empfohlen. red