Aufgrund der neuen Corona Virus-Schutzverordnung gilt seit der vergangenen Woche die Hotspot-Regelung im Main-Taunus-Kreis. Das hat auch Auswirkung auf den Spielbetrieb beim Sulzbacher Tennisverein.
In der Traglufthalle bekommen Personen ohne Impfung oder nur mit einer Impfung keinen Zutritt. Vollständig geimpfte Personen benötigen einen negativen Testnachweis. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alternativ ist auch ein negativer PCR-Testnachweis möglich, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf. Vollständig geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung nachweisen können, benötigen keinen zusätzlichen Negativtestnachweis. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren benötigen ihr Schülertestheft. Für Schüler und Schülerinnen, die geimpft oder genesen sind, gibt es das Angebot, sich einmal pro Woche testen zu lassen. Kinder unter sechs Jahren oder noch nicht eingeschulte Kinder benötigen keinen Nachweis. red