Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen ist eine Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt derzeit nicht möglich. Wie Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilt, erhalten Infizierte über eine spezielle Mailadresse Informationen zu den aktuellen Quarantäne- und Kontaktregeln.
Infizierte, die eine E-Mail an die Adresse coronapositiv@mtk.org schicken, erhalten automatisiert Informationen, was sie jetzt tun müssen und welche Regelungen für sie und für Kontaktpersonen gelten. Außerdem können Infizierte Fragen an das Gesundheitsamt richten. Nach den hessischen Regelungen müssen die Gesundheitsämter nicht tätig werden, um eine infizierte Person abzusondern. Die Infizierten müssen auch ohne eine solche Anordnung zu Hause bleiben.
Wie die Gesundheitsdezernentin erläutert, kann sich das Gesundheitsamt wegen der aktuell hohen Corona-Zahlen nicht sofort bei den Infizierten melden: „Mit dem Service per E-Mail wollen wir den Betroffenen aber schon einmal eine erste Orientierung geben.“
Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich automatisch aus der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes. Alle Infizierten müssen sich nach Erhalt eines positiven Ergebnisses bei einem Schnelltest oder einem PCR-Test zu Hause absondern. Das Gleiche gilt für Personen, die im gleichen Haushalt leben und nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Das Land Hessen hat die Bestimmungen zur Quarantäne gerade geändert und die Quarantänezeiten verkürzt. „Wer ein positives Corona-Testergebnis erhält, weiß nicht immer, welche Regeln aktuell gelten“, sagt Madlen Overdick. Die Informationen des Gesundheitsamtes würden ständig auf dem aktuellen Stand gehalten. Informationen dazu gibt es auch auf der Corona-Internetseite des Main-Taunus-Kreises unter mtk.org/corona in der Rubrik „FAQ und Praxistipps“. red