Die Maskenpflicht und das Alkoholverbot an definierten Orten in den Städten und Gemeinden sind aufgehoben. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, ist das die Konsequenz einer neuen Allgemeinverfügung des Kreises. Masken müssen aber weiterhin getragen werden, wenn es im Freien Gedränge gibt.
In Sulzbach war von dem Alkoholverbot und der Maskenpflicht nur der Bereich des Main-Taunus-Zentrums betroffen. Hintergrund der Abschaffung der Regelung ist die Entscheidung des Landes, das bisherige Konzept lokaler Hotspots durch landesweite Regelungen abzulösen. Als der Main-Taunus-Kreis aufgrund der Inzidenz zum Hotspot wurde, musste er nach den damals geltenden Landesregelungen Zonen für Maskenpflicht im Freien und Verbot von öffentlichem Alkoholtrinken festlegen.
Mittlerweile hat das Land schärfere Regeln, wie etwa „2Gplus“ in Freizeiteinrichtungen und beim Hallensport landesweit eingeführt. Die nur lokal geltenden Hotspot-Regelungen für einzelne Kreise und kreisfreien Städte wurden damit aufgehoben. Innerhalb von Geschäften gilt die Maskenpflicht aber weiterhin und wurde landesweit sogar verschärft: Personen ab 16 Jahren müssen nun eine FFP2-Maske tragen.
Michael Cyriax befürwortet die Änderung der Regelungen: „Mit dieser Vereinheitlichung leistet das Land einen Beitrag zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der Corona-Regelungen.“ Angesichts der landesweit hohen Inzidenz wäre es widersinnig, für einzelne Straßenzüge spezielle Regeln festzulegen. red