3. März 2022

Schulkinder anmelden

Formulare für das Schuljahr 2023/24 jetzt abgeben

Nach dem hessischen Schulgesetz beginnt für Kinder, die bis einschließlich 30. Juni 2017 geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2023 die Schulpflicht. Auf Anordnung des Kultusministeriums werden die Anmeldungen für das Schuljahr 2023/24 bereits im Frühjahr 2022 durchgeführt.

Diese „Pflichtkinder“ erhalten die Schulanmeldung über die Kindertagesstätten oder per Post. Dieser formalen Schulanmeldung ist nach Angaben der Sulzbacher Cretzschmarschule unbedingt eine Kopie der Geburtsurkunde beizulegen. „Ihr Kind muss zu diesem frühen Zeitpunkt nicht vorgestellt werden. Sollten Sie keine Anmeldung erhalten, melden Sie sich bitte unbedingt telefonisch vormittags im Sekretariat der Schule“, sagt Schulleiterin Stefanie Heisen.

Die Eltern können die ausgefüllten Anmeldungen per Post schicken oder vom 21. März bis 23. März 2022 in der Zeit von 8 bis 11 Uhr in der Sulzbacher Grundschule abgeben.

Kinder, die nach dem 1. Juli 2017 geboren sind – sogenannte „Kann-Kinder“ – können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. In diesen Fällen sollten sich die Eltern wegen der Anmeldung an die Schule wenden.

Falls ein Sulzbacher Kind eine andere als die Cretzschmarschule besuchen soll, bittet Stefanie Heisen um schriftliche oder telefonische Mitteilung. „Wir benötigen eine entsprechende Schulbescheinigung von der Schule, die das Kind besuchen soll. Als zuständige Grundschule müssen wir die Schulpflicht überwachen.“ red

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