9. März 2022

Sulzbacher Fahrdienst geht an den Start

Pressemitteilung der Gemeinde Sulzbach (Taunus)

Wer in jungen Jahren seine Flexibilität schätzte, will auch im reiferen Alter keine Abstriche im Hinblick auf eine Teilhabe am öffentlichen Leben hinnehmen. Wenn der Führerschein schon längst abgegeben wurde, die erwachsenen Kinder nicht unmittelbar unter die Arme greifen können und der Freundeskreis ebenfalls betagt ist, dann fühlen sich viele ältere Menschen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Kleinere und größere Besorgungen, Arztbesuche, der Termin beim Friseur, Optiker oder Sanitätshaus sowie der Besuch von Freunden in einer Pflegeeinrichtung stellen für viele Seniorinnen und Senioren dann durchaus Hürden dar. Größere Bewegungsfreiheit im Alltag soll der Sulzbacher Fahrdienst, der jetzt an den Start geht, herbeiführen.

Welche Leistungen umfasst der Sulzbach Fahrdienst

Mit dem Fahrdienst-Modell soll Sulzbacher Bürgerinnen und Bürger Unterstützung widerfahren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt mobil sind. Es geht um eine bessere Anbindung an seniorenrelevante und/oder gesundheitliche und soziale Einrichtungen in den angrenzenden Kommunen, die der ÖPNV nicht direkt abdeckt.

Mit der „Haustürabholung“ wird ein besonderer Service angeboten, der es in erster Linie mobil eingeschränkten Menschen ermöglicht, auf unproblematische Art und Weise Einkäufe und Besorgungen zu erledigen sowie Gesundheitszentren, Krankenhäuser und Seniorenpflegeeinrichtungen zu erreichen.

Vergünstigter Fahrtarif: Wer hat Anspruch

Das speziell für Sulzbacher Bürgerinnen und Bürger zugeschnittene Modell bietet eine Unterstützung im Alltag hinsichtlich der verschiedenen Mobilitätsansprüche und bietet ein verlässliches Transportmittel, das individuell eingesetzt wird. Insbesondere dann, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht oder durch die Mitnahme von Gehhilfen nur eingeschränkt nutzbar sind und ein privater Fahrdienst nicht zur Verfügung steht.

Einen Fahrausweis für einen vergünstigten Fahrtarif erhalten Personen:

  • die das 65 Lebensjahr erreicht haben,
  • die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht, aber Rentenansprüche haben,
  • die Empfänger von Sozialleistungen sind,
  • die Krankenbesuche bei ihren Angehörigen oder Sulzbacher Bürgerinnen und Bürgern machen oder
  •  ältere und kranke Menschen in Pflegeeinrichtungen besuchen.

Welche Fahrtziele und -strecken werden bezuschusst?

– Fahrtstrecken innerhalb des Main-Taunus-Kreises (z.B. Gesundheitszentrum Kelkheim, Krankenhaus Bad Soden u.ä.) und angrenzenden Kommunen (z.B. Klinikum Frankfurt-Höchst) sowie auch Fahrten, die sozialen oder Besuchszecken dienen

Was schließen wir aus

Fahrten zu Reisezwecken (auch Flughafentransfer) werden nicht bezuschusst. Ausgeschlossen sind außerdem von der Krankenkasse anerkannte, auch regelmäßig stattfindende Versorgungsfahrten (z.B. Dialyse). Der Fahrdienst ersetzt keine Krankentransporte im Notfall.

Der Fahrdienst ist zeitlich begrenzt und steht außer an Sonn- und Feiertagen täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr zur Verfügung.

Die Fahrtteilnehmerinnen und -teilnehmer haben einen Eigenanteil in Höhe von 2,50 Euro pro Fahrtstrecke zu entrichten. Fahrten mit weiter entferntem Ziel (z.B. zum Uni-Klinikum Frankfurt) werden mit einem Betrag in Höhe von 5 Euro pro Fahrtstrecke berechnet.

Anmeldung/Beantragung

Ein „Grundantrag“ wird im Rathaus gestellt. Renten-/Sozialbescheide sind vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Fahrdienstes besteht nicht.

Sollten Sie weitere Fragen zum Angebot haben oder Ihren Antrag schon stellen wollen, dann sprechen Sie uns an. Die Fachstelle Senioren ist zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung erreichbar oder auch telefonisch unter der Rufnummer: 06196 7021-121

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