4. April 2022

Falsch geparkt

Auch Kurzzeitparker müssen auf ausgewiesenen Parkplätzen parken

„Ich war doch nur ‚kurz‘ zum Coronatest“, begründete ein junger Autofahrer das verkehrswidrige Parken in der Hauptstraße. Doch auch in dieser kurzen Zeit müssen Fußgänger, Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollator oder Kinder mit Laufrad über die Straße ausweichen. Und kommen dann noch Fahrer, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Stundenkilometer halten oder größere Lastkraftwagen oder landwirtschaftliche Traktoren, wird es für die Fußgänger gefährlich. Auch Kurzzeitparker sollten nur auf ausgewiesenen Parkplätzen parken. Foto: cp

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