Auch 2022 werden wieder behindertengerechte Umbauten vom Land gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, wird Unterstützung bewilligt, wenn bauliche Hindernisse in selbstgenutztem Wohneigentum oder auf dem Wohnungsgrundstück beseitigt werden. Die Mittel können ab sofort bei der Wohnraumförderungsstelle des Kreises beantragt werden.
Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig leben können. Einen Antrag stellen können Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder einem Pflegegrad 2 oder höher. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit, die Umgestaltung von Toilettenräumen und Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen sowie der Einbau von geeigneten Aufzügen. Förderfähig ist auch die Beseitigung von Verletzungsgefahren für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Verbesserungen von Freiflächen, Wegen und Auto-Stellplätzen auf dem betroffenen Grundstück.
In jeder Wohneinheit werden bis zu 50 Prozent der Umbaukosten übernommen, wobei maximal 15.000 Euro gezahlt werden. Allerdings darf man die Umbauten bis zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht beauftragt haben. Wie Michael Cyriax weiter erläutert, muss das Vorhaben zudem finanziell gesichert sein. Da das Kontingent der Landesmittel begrenzt sei, können eventuell nicht alle Vorhaben berücksichtigt werden. Die Vergabe der Fördermittel werde dann nach sozialer Dringlichkeit vorgenommen. Es bestehe kein Rechtsanspruch auf die Mittel.
Anträge auf Förderung nimmt die Wohnraumförderungsstelle des Main-Taunus-Kreises unter der Telefonnummer 06192/201-1656 oder per E-Mail an finanz-rechnungswesen@mtk.org entgegen. Zudem bietet der Pflegestützpunkt im Landratsamt Beratungen zum barrierefreien Wohnen an. Ansprechpartnerin ist Elke Werner-Schmit, die unter der Telefonnummer 06192/201-1990 oder per E-Mail an elke.werner-schmit@mtk.org erreichbar ist. red