Einleitung von Bebauungsplanverfahren und preiswerter Wohnraum
Grundsatzbeschluss zu künftigen Voraussetzungen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulzbach (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 31. März 2022 beraten und folgenden Beschluss gefasst: Bauleitplanverfahren mit Ausnahme Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 (Vereinfachtes Verfahren) und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) werden nur dann über ein ergebnisoffen geführtes Verfahren begonnen, wenn die Gemeinde Sulzbach (Taunus) Eigentümer aller betroffenen Grundstücke ist.
Gemäß dem Grundsatzbeschluss sind bei Bebauungsplänen zur Wohnraumschaffung mindestens 30 Prozent der neu geschaffenen Fläche und der neu geschaffenen Einheiten als preiswerter Wohnraum, das heißt öffentlich geförderter Wohnraum oder preiswerter Wohnraum im Sinne von öffentlich gefördertem Wohnraum, vorzusehen.