Die Gemeinde Sulzbach (Taunus) erinnert Besitzer sowie Eigentümer erschlossener bebauter oder unbebauter Grundstücke an die einzuhaltende Reinigungspflicht der öffentlichen Straßen. Dadurch lässt sich das Risiko von Verstopfungen im Kanalnetz und Stürzen bzw. Unfällen auf rutschigem Untergrund entscheidend unterbinden.
Gerade im Herbst, wenn die zahlreichen Bäume, Büsche und Sträucher im Sulzbacher Gemeindegebiet – u.a bedingt durch stärkere Winde – reichlich Laub und Blätter abwerfen, können diese in die Kanalisation gespült werden und dort für Rückstaus sorgen. Auch für Fußgänger und Radfahrer erweisen sich mit Blättern und Laub bedeckte Flächen als buchstäblich „haltloses“ Vabanquespiel mit potenziell schmerzhaften Konsequenzen. Die Gemeinde dankt für die Beachtung der Straßenreinigungspflicht, deren Wahrnehmung dem Allgemeinwohl dient.