15. November 2022

Neue Parkregelungen am Bürgerzentrum

Pressemitteilung der Gemeinde Sulzbach (Taunus)

Auf dem Parkplatz des Bürgerzentrums (BÜZ) „Frankfurter Hof“ erfolgt eine Neuregelung der Parkraumnutzung, die voraussichtlich ab Freitag, 18. November 2022, nach Bereitstellung der entsprechenden Ausschilderung ihre Umsetzung erfährt. Künftig greift an Werktagen von 09:00 bis 22:00 Uhr im äußeren Ring des Parkplatzes eine Parkzeitbegrenzung auf drei Stunden. Dies teilt die Verkehrsbehörde der Gemeinde Sulzbach (Taunus) mit.

Bei der BÜZ-Errichtung wurde ein Parkplatz mit insgesamt 55 Stellplätzen (davon zwei Schwerbehinderten- sowie zwei Mitarbeiterparkplätze) geschaffen. Das BÜZ beheimatet u.a. Veranstaltungsräume unterschiedlicher Größe, Vereinsräume, eine Bücherei sowie einen Gastronomiebetrieb. Die bestehenden Parkplätze wurden im Rahmen der Baumaßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer dieser Einrichtungen geschaffen. Zudem gibt es im Bereich der Hauptstraße Klein- und Dienstleistungsgewerbe. Die dortigen Parkmöglichkeiten im gewachsenen Bestand sind jedoch äußerst begrenzt

Tatsächlich werden die zur Verfügung stehenden Parkplätze im BÜZ jedoch zu einem überwiegenden Teil von Dauerparkern genutzt. Dies hat zur Folge, dass die Besucherinnen und Besucher der BÜZ-Einrichtungen, des im Herrenhaus befindlichen Gastronomiebetriebes sowie der Klein- und Dienstleistungsbetriebe in unmittelbarer Nähe oft vergeblich nach Parkplätzen Ausschau halten – insbesondere bei Veranstaltungen und zu Stoßzeiten.

Im Zuge einer Evaluation der Gesamtsituation hat die Verkehrsbehörde eine Neuordnung des Parkraumes unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzerinteressen veranlasst. Mit dem Erhalt von 20 Parkplätzen im inneren Bereich des Parkplatzes ohne Parkzeitbegrenzung und 31 Parkplätzen mit Parkzeitbegrenzung im äußeren Ring wird diesen Rechnung getragen.

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