Die Gemeinde Sulzbach (Taunus) setzte die Öffentlichkeit bereits davon in Kenntnis, dass der Fördertopf für die Energieeffizienzmaßnahmen annähernd ausgeschöpft ist.
In diesem Zusammenhang weist sie Antragstellerinnen und Antragsteller nochmals mit Nachdruck auf folgenden Umstand hin: Sollten die in Aussicht gestellten Zuschüsse nicht bis zum 30. November 2022 abrufbar sein – zum Beispiel aufgrund von Lieferschwierigkeiten o.ä. –, bedarf es bis zum genannten Stichtag einer verbindlichen schriftlichen Mitteilung an die Gemeinde, da der gewährte Zuschuss anderenfalls verfällt.