19. Dezember 2022

Pflicht zur Schneeräumung

Pressemitteilung der Gemeinde Sulzbach (Taunus)

Angesichts der winterlichen Witterung weist die Gemeinde Sulzbach (Taunus) Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sowei Wohnungsbesitzerinnen und -besitzer auf die Pflicht zur Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte hin.

Grundsätzlich haben die Verpflichteten bei Schneefall dafür Sorge zu tragen, dass die Geh- und Überwege vor ihren Grundstücken in einer Breite von Schnee zu räumen sind, die den Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt. Zudem müssen die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind neben dem benannten Personenkreis, dessen Grundstücke auf der Gehwegseite angesiedelt sind, auch jene zur Schneeräumung verpflichtet, deren Grundstücke sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden. An dieser Stelle weist die Gemeinde ausdrücklich darauf hin, dass nicht nur der Bürgersteig vor dem Haus geräumt werden muss, sondern alle Verkehrsflächen, die an ein Grundstück anschließen – also auch Eckgrundstücke oder Grundstücke, vor oder hinter denen sich eine Straße oder ein Weg befindet.

Bei herrschender Schnee- und Eisglätte ist jeder Gefährdung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Geh- und Überwegen sowie Zugängen zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang vorzubeugen – dies gilt auch für verkehrsberuhigte Bereiche und auf Wohnwegen. Dafür eignet sich der Einsatz von Streumaterial wie Sand, Splitt und ähnlichem abstumpfenden Material. Salz darf nur bei festgetretenen Eis- und Schneerückständen in geringer Menge verwendet werden und ist nach dem Auftauen unverzüglich zu beseitigen.

Nähere Details zur Schneeräumung und zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sulzbach (Taunus), die Sie über die Homepage www.sulzbach-taunus.de und Klick auf die Kacheln „Gemeinde“ und „Gemeindesatzungen“ einsehen können. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich die Straßenreinigungssatzung am Rathaus-Empfang, Hauptstraße 11, aushändigen zu lassen.

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