Die Cretzschmar-Schule lädt bis zum 13. März zur Schulanmeldung 2024/2025 ein. Die ausgefüllten Anmeldungen können per Post geschickt oder in der Schule abgegeben werden.
Nach dem Hessischen Schulgesetzes beginnt für Kinder, die bis 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2024 die Schulpflicht. Kinder, die nach dem 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. In diesem Fall müssen sich Eltern zwecks Anmeldung in der Schule melden.
Die „Pflichtkinder“ haben die Schulanmeldung über die Kindertagesstätten oder per Post erhalten. Wer keine Anmeldung bekommen hat, sollte sich unbedingt telefonisch vormittags oder per E-Mail an Poststelle@cretzschmar.sulzbach.schulverwaltung.hessen.de in der Schule melden.
Der formalen Schulanmeldung ist unbedingt eine Kopie der Geburtsurkunde beizulegen. das Kind muss zu diesem frühen Zeitpunkt nicht vorgestellt werden.
Soll das Kind eine andere Schule besuchen, bittet die Schule um eine schriftliche Mitteilung an welcher Schule das Kind angemeldet wurde. Dies kann auch per E-Mail an poststelle@cretzschmar.sulzbach.schulverwaltung.hessen.de erfolgen. Es wird auch eine entsprechende Schulbescheinigung von der Schule, die das Kind besuchen soll, benötigt. red