Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit der Jahre 2024 bis 2028 gewählt. Auch in Sulzbach (Taunus) werden geeignete Personen für dieses Ehrenamt gesucht, die am Amtsgericht und Landgericht Frankfurt als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtssprechung bei Strafsachen mitwirken möchten.
Von der Anklage bis zum Urteil sind Schöffen ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses. Zusammen mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter urteilen Sie gemeinsam über Schuld und Unschuld sowie das Strafmaß der Angeklagten.
Gesucht werden für die 5-jährige Amtszeit ab 2024 Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Zudem bedarf es eines hohen Maßes an Verantwortungsbewusstsein, da mit dem zu treffenden Urteil ein Eingriff in das Leben anderer Menschen einhergeht. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden
Interessenten bewerben sich bis zum 31. März 2023 bei der Gemeinde Sulzbach (Taunus), Fachbereich Organisation und Personal, Hauptstraße 11, 65843 Sulzbach (Taunus).
Ansprechpartner dort ist Frau Brigitta Bode, erreichbar unter Telefon: 06196-7021-215 oder E-Mail: brigitta.bode@sulzbach-taunus.de
Formulare für die Schöffenämter können von der Internetseite der Gemeinde www.sulzbach-taunus.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.