Die Gemeinde Sulzbach (Taunus) kann auf Antrag im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen gewähren, die ab dem 01.07.2023 in Betrieb genommen wurden.
Als Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt das Datum der Inbetriebnahme entsprechend der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur. Der Zuschuss kann für Photovoltaik-Neuanlagen sowie -Erweiterungen gewährt werden. Förderbedingungen und -voraussetzungen können der Förderrichtlinie entnommen.
Die Förderrichtlinie kann über die Homepage der Gemeinde bezogen werden:
Weiter macht die Gemeinde auf die Möglichkeit aufmerksam, Zuschüsse für die bereits laufenden Förderprogramme zu beantragen:
E-Lastenräder
Dach- und Fassadenbegrünung
Entsiegelung
Stromspeicher
Höchst-effiziente Haushaltsgeräte
Mini-PV-Anlagen/Balkonkraftwerke
Solarthermie
Trinkwasserenthärtungsanlagen
Die Förderrichtinien der o.g. Förderprogramme sind ebenfalls über die Homepage der Gemeinde zu beziehen. Weitere Auskünfte zur Zuschussgewährung erteilt die Gemeinde Sulzbach (Taunus), Fachbereich Planung, Bauen, Liegenschaften, 65843 Sulzbach (Taunus), E-Mail: foerderprogramme@sulzbach-taunus.de