„Das Bürgerbegehren zur Rettung des alten Bürgerhauses mit allen Unterschriften wurde am 30. August fristgerecht bei der Gemeinde Sulzbach abgegeben. Innerhalb von nur 40 Tagen wurden insgesamt 968 Unterschriften gesammelt. Nicht nur die Mitglieder der Initiative, auch viele Bürgerinnen und Bürger haben mit den im Sulzbacher Anzeiger ausgedruckten Unterschriftenlisten bei Nachbarn, Freunden und Verwandten Unterschriften zusammengetragen.
Trotz der kurzen Vorbereitungszeit – denn für ein Bürgerbegehren ist im Gesetz eine Frist von maximal acht Wochen nach dem Gemeindebeschluss festgelegt – und den Sommerferien war aus unserer Sicht die Unterschriftenaktion ein voller Erfolg. Wir, die Mitglieder der Initiative „Bürger für das Bürgerhaus“, bedanken uns bei allen Helfern und vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern die das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift erst möglich gemacht haben.
Die politischen Gremien (Gemeindevertretung und Gemeindevorstand) hier in Sulzbach haben mit voller Absicht die Veröffentlichung der Ergebnisse des Arbeitskreises und die Beschlussfassung zum alten Bürgerhaus so kurzfristig gelegt, dass sie direkt vor der parlamentarischen Sommerpause und den Ferien in Hessen den Abriss des Bürgerhauses beschließen konnten. Die Acht-Wochen-Frist zum Einreichen des Bürgerbegehrens genau in diese Zeit zulegen, war genau einkalkuliert und sollte es den Befürwortern unmöglich machen, ein Solches fristgerecht durchzuführen.
Für die inhaltliche Vorbereitung des Bürgerbegehrens, mit der Frage zum Gegenstand des Begehrens, der Begründung, des Kostendeckungsvorschlags sowie der Form der Vorlage, haben wir mit Hilfe eines im Verwaltungsrecht erfahrenen Anwalts innerhalb von 14 Tagen die im Gesetz vorgesehenen Unterlagen zusammengestellt. Ab dem 21. Juli wurden die Unterschriften gesammelt.
In den 40 Tagen bis zur Übergabe haben wir mit sehr vielen Menschen hier in Sulzbach gesprochen. In den allermeisten Gesprächen ging es nicht nur um das Bürgerhaus, sondern auch um Eindrücke und Gedanken über unsere Gemeinde. Diese Gespräche, die von allen Mitgliedern der Initiative geführt wurden, haben ein überaus negatives Bild der Bürgerinnen und Bürger über unsere Gemeinde hinterlassen. Die Verärgerung der meisten Gesprächsteilnehmer über die „Gemeinde“ war sozusagen „hautnah“ zu spüren.
Nach dem Einreichen der Unterlagen beim Gemeindevorstand werden nun von der Gemeindeverwaltung der Inhalt des Begehrens und die Unterschriften formal geprüft und dann die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Gemeindevorstand festgestellt. Danach wird die Gemeindevertretung die formalen Voraussetzungen prüfen und einen Beschluss darüber fassen, ob sie dem Begehren entspricht oder nicht. Entspricht sie dem Begehren, ist ein Bürgerentscheid nicht notwendig. Entspricht sie dem Begehren nicht, muss spätestens sechs Monate nach dem Beschluss ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.“ Hans Weihrauch, Initiative „Bürger für das Bürgerhaus
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