5. Februar 2024

„Bitte um Mäßigung“

Leserbrief

Zur Verlautbarung „Irreführende Angaben bei der Wahlbenachrichtigung“ der „Bürger für das Bürgerhaus“ in der Ausgabe vom 26. Januar erreichte die Redaktion nachfolgender Leserbrief von Florian Bütow. Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn auch Sie einen Leserbrief veröffentlichen möchten, senden Sie ihn unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und einer Rückruf-Telefonnummer an info@sulzbacher-anzeiger.de.

Bezugnehmend zu der Verlautbarung möchte ich um zwei Dinge bitten: Zum Einen um stichhaltige Belege der Behauptung, man habe bewusst kritische Stimmen mundtot machen wollen. Soweit mir bekannt, sind die kritischen Stimmen zum Vorgehen rund um das Bürgerhaus auch in den politischen Gremien vertreten und damit Teil des Prozesses. Eine Bürgerbeteiligung ist auch weiterhin vorgesehen, jedoch aus der sachlichen Aufwand-Nutzen-Abwägung verschoben, da hier emotionale Extrempositionen nicht zuträglich sind. Weder pro noch contra.
Zum Anderen um eine klare Differenzierung zwischen Gemeindevertretung und Verwaltung. Die herausgegebene Abstimmungsbenachrichtigung ist ein rechtlich relevanter Verwaltungsakt. Hieran ist die Gemeindevertretung, an der sich die Bürgerinitiative geradezu abarbeitet, in keiner Form beteiligt. Hier öffentlich Einflussnahme zu mutmaßen ist in meinen Augen ein klarer Schritt zu weit und bewegt die Diskussion inhaltlich in den Bereich der Verschwörungstheorie.
Dieses Statement spiegelt meine persönliche Wahrnehmung wider und ist nicht als Standpunkt einer Partei zu verstehen.

Florian Bütow,
Sulzbach

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