7. Februar 2024

Stellungnahme zur Kritik der Initiative „Bürger fürs Bürgerhaus“ an der Über­schrift der Wahlbenachrichtigung zum Bürgerentscheid am 18. Februar 2024

Pressemitteilung der Gemeinde Sulzbach (Ts.)

Angesichts der von der Initiative „Bürger für das Bürgerhaus“ geübten und von der Presse mehrfach aufgegriffenen Kritik an der Überschrift zur Wahlbenachrichtigung zum Bürger­entscheid am 18. Februar 2024 beschreitet die Gemeinde als neutrale Institution den Weg der Richtigstellung. Die Initiative – bzw. deren Sprecher Hans Weihrauch – nimmt An­stoß an der aus ihrer Sicht unzutreffenden Wortwahl.

In ihren kritischen Aussagen bezieht sich die Initiative auf den von ihr unterstellten verwir­renden oder – so der im Raum stehende Verdacht – sogar wahlbeeinflussend formulierten Titel, der da lautet: „Abstimmungsbenachrichtigung für den Bürgerentscheid ‚Abriss und Neubau des alten Bürgerhauses‘ in Sulzbach (Taunus) am Sonntag, dem 18. Februar 2024“. Als Verfasser lässt Herr Weihrauch offen, ob dieser vermeintliche „Verstoß“ willentlich oder unwillentlich geschehen sein soll: Er vermutet „zunächst keine Absicht“, geht aber von einer unkorrekten Darstellung aus, die auf Unkenntnis basiert. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass die Initiative somit der Wahlleitung der Gemeinde in voreiliger und subjektiver Ma­nier im GÜNSTIGSTEN Fall Inkompetenz im Vorfeld einer zukunftsweisenden Wahl zur Last legt. Im SCHLIMMEREN Fall lautet die Schlussfolgerung der Initiative, davon ist auszugehen: unbotmäßige öffentliche Einflussnahme vor der und auf die Wahl. Damit befeuert ­sie öf­fentlich haltlose Gerüchte, die jeden Respekt vermissen lassen. Denn welche Folgen ent­springen aus solch abenteuerlichen Annahmen? Damit wird nicht nur grundsätzlich die Qualifikation der Wahlleitung in Zweifel gezogen, die mit dem Gang zur Urne verbundenen administrativen Aufgaben vertrauensvoll ausführen zu können. Vielmehr rücken diese auch jene Prozesse, die seit Jahrzehnten funktionsfähige Demokratien ausmachen, in ein denkbar schlechtes Licht.

Wir wollen sachlich hinterfragen, ob sich in der Überschrift – und nur um diese geht es – ein Formfehler oder eine Nachlässigkeit offenbart. Die glasklare Antwort lautet: Nein, es handelt sich um nichts dergleichen! Auf kerzengeradem Weg weiter zum erklärenden Warum: Die Überschrift stellt den GEGENSTAND des Bürgerentscheids dar – denn über den von der Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossenen und zur Debatte stehenden „Abriss und Neubau des alten Bürgerhauses“ ist von den Wählerinnen und Wählern schlicht und ergreifend zu befinden – da beißt, salopp gesprochen, die Maus keinen Faden ab. In der ein JA oder NEIN zulassenden eindeutigen FRAGESTELLUNG, an welcher die Bürger­initiative im Rahmen des Bürgerbegehrens selbst entscheidenden Anteil hatte, geht es hingegen darum, Zustimmung oder Ablehnung kundzutun. Ein unschwer nachvoll­ziehbarer Sachverhalt, den sich die Initiative vor ihrer konfrontativen Bekanntgabe aus eigener Kraft oder mit Unterstützung hätte erschließen können. Der Gemeinde steht es nicht zu, Vermu­tungen hinsichtlich der Motive anzustellen, welche die Initiative zu ihren Behauptungen bewogen haben. Allerdings verwahrt sie sich nachdrücklich gegen leichtfertige Anfechtun­gen, die unter dem Strich abwertenden und disqualifizierenden Charakter besitzen.

Auf erkennbar unbegründete verbale Attacken folgen anderenorts Entschuldigungen der einsichtigen Partei an die zu Unrecht angegangenen Personen(gruppen). Das wäre auch im aktuellen Fall wünschenswert, doch ist damit nicht unbedingt zu rechnen. Primär geht es der Gemeinde an dieser Stelle um die Korrektur einer von der Initiative schriftlich an die Öffentlichkeit herangetragenen windschiefen Realitätswahrnehmung, die unwidersprochen die Integrität von Fakten und Handlungen ramponiert.

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