7. Februar 2024

Zahlungshinweis der Gemeindekasse

Pressemitteilung der Gemeinde Sulzbach (Taunus)

Am 15. Februar 2024 werden zur Zahlung fällig:

Für die Gemeinde Sulzbach (Taunus)

Gewerbesteuer

Hundesteuer

Grundsteuer A und B

Grundbesitzabgaben
(Müllabfuhrgebühren, Wasser- und Abwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)

Wir bitten um rechtzeitige Zahlungsanweisung.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei Ihren Überweisungen die richtige Bankverbindung nutzen und geben Sie die richtige Beleg-Nummer an.

Die Bankverbindung und die Belegnummer stehen auf Ihren Bescheiden der Gemeinde.

Beachten Sie bitte, dass bei verspätetem Zahlungseingang Säumniszuschläge kraft Gesetzes erhoben werden.

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Erteilung einer Einzugsermächtigung.

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