7. März 2024

Schulanmeldung 2025/2026

Zukünftige Schulanfänger müssen bis 20. März angemeldet werden

Nach dem Hessischen Schulgesetzes beginnt für Kinder, die bis 1. Juli 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2025, die Schulpflicht.

Kinder, die nach dem 2. Juli 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. In diesem Fall melden Sie sich zwecks Anmeldung in der Schule.
Die „Pflichtkinder“ haben die Schulanmeldung über die Kindertagesstätten oder per Post erhalten. Wer keine Anmeldung bekommen hat, soll sich unbedingt telefonisch vormittags oder per E-Mail an Poststelle@cretzschmar.sulzbach.schulverwaltung.hessen.de in der Schule melden.
Dieser formalen Schulanmeldung ist unbedingt eine Kopie der Geburtsurkunde beizulegen. Die Kinder müssen zu diesem frühen Zeitpunkt nicht vorgestellt werden. Die ausgefüllte Anmeldung kann per Post geschickt werden oder bis zum 20. März in der Schule abgegeben werden.
Soll das Kind eine andere Schule besuchen, wird um eine schriftliche Mitteilung, an welcher Schule das Kind angemeldet wurde, gebeten. Dies kann auch per E-Mail an poststelle@cretzschmar.sulzbach.schulverwaltung.hessen.de erfolgen. Es wird ebenfalls eine entsprechende Anmeldebescheinigung von der Schule benötigt. Als zuständige Grundschule muss die Cretzschmarschule die Schulpflicht überwachen. red

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