In einem Gewerbeobjekt kam es am Freitagmorgen zur Auslösung der Brandmeldeanlage.
Nach Erkundung bestätigter Fehlalarm. Die Anlage wurde durch angebranntes Kochgut ausgelöst. Es folgten Belüftungsmaßnahmen und die Anlage wurde zurückgestellt. Weitere Tätigkeiten waren nicht erforderlich. ffw