15. März 2024

Wassersammeln wird bald Pflicht

Alle Neubauten sollen künftig Zisternen haben

Eine Zisternensatzung stand gestern Abend auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung und wurde voraussichtlich beschlossen.

Ursprung ist ein Antrag der CDU aus dem vergangenen November, der den Gemeindevorstand beauftragte, eine solche Satzung zu erstellen. Das neue Regelwerk verpflichtet nun alle Bauherren, bei Neubauten eine Regenwasserzisterne einzubauen. Bereits beim Bau eines Gebäudes mit einer Fläche von 50 Quadratmetern – was etwa einer großen Doppelgarage entspricht – muss ein Regenwassertank eingebaut werden. Der muss so groß sein, dass für jeden überbauten Quadratmeter 50 Liter Wasser gespeichert werden können. Bei einem Anbau oder Reihenhaus mit sieben mal acht Metern Grundfläche müsste also eine Zisterne für 2.800 Liter Wasser eingebaut werden. Und damit diese ihre Hochwasserschutzfunktion auch wahrnehmen kann, muss die Hälfte der Menge innerhalb von zwei bis drei Tagen an die Kanalisation abgegeben werden können. Da derartige Vorschriften sicherlich so manchem kleineren Bauvorhaben den Garaus machen, sind Befreiungen von der Satzung möglich.

Anders als von der CDU gewünscht, sieht die Satzung vor, dass das in den Zisternen gesammelte Wasser für die Gartenbewässerung und/oder für Toilettenspülungen genutzt werden muss. Die CDU hatte in ihrem Antrag noch auf Freiwilligkeit gedrängt. Da es in Sulzbach aber bereits Bebauungspläne gibt, die die Nutzung von Brauchwasser bei Neubauten vorschreiben, muss das nach Angaben des Gemeindevorstands aus Gleichbehandlungsgründen auch in der neuen Satzung so sein.

Nicht betroffen von der Zisternenpflicht sind alle Bestandsgebäude in Sulzbach. Bei ihnen muss erst ein Regenwassertank eingebaut werden, wenn angebaut wird oder ein Haus komplett abgerissen und neu gebaut wird. MS

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