22. März 2024

Zuschüsse für sozialen Wohnraum beantragen

Anträge bis Mitte Mai möglich

Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, müssen die Anträge dafür bis zum 17. Mai beim Kreis eingereicht werden.

Die Förderung läuft über das Programm „Erwerb von Belegungsrechten“. Diese Rechte gelten für bestehende Wohnungen, die zur Belegung frei sind, keiner Bindung unterliegen oder deren Bindung zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 31. Dezember 2024 ausläuft. Diese Bindungen setzen sich zusammen aus der Mietpreisbindung und einem Belegungsrecht. Das Belegungsrecht ist das Recht einer Kommune, dem Vermieter einen Wohnungssuchenden der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus zu benennen, mit dem er einen Mietvertrag abschließen muss. Eine Förderung können Personen, Gesellschaften, Unternehmen und Institutionen beantragen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sind. Anträge nimmt die Wohnraumförderstelle des Main-Taunus-Kreises unter der Telefonnummer 06192/201-1656 oder per E-Mail an finanz-rechnungswesen@mtk.org entgegen. red

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