4. Juni 2024

Bildung einer Integrationskommission

Pressemitteilung der Gemeinde Sulzbach (Taunus)

In der Gemeinde Sulzbach (Taunus) ist eine Integrationskommission zu bilden. Diese hat die Aufgabe sich für die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Sulzbach (Taunus) mit ausländischer Staatsbürgerschaft einzusetzen.

Das Gremium besteht zur Hälfte aus jeweils einem Mitglied der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen sowie aus fünf sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern mit ausländischer Staatsbürgerschaft (auch Deutsche, die die Rechtstellung als ausländische Einwohner im Inland erworben haben oder zugleich eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen).

Die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner werden von der Gemeindevertretung gewählt. Hierbei soll die Hälfte der Gewählten weiblichen Geschlechts sein. Des Weiteren soll nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtigt werden.

Den Vorsitz der Integrationskommission führt der Bürgermeister gemeinsam mit einer bzw. einer/einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohner gewählten Co -Vorsitzende bzw. Co-Vorsitzenden.

Die Integrationskommission berät die Organe der Gemeinde Sulzbach (Taunus) in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohnerinnen und Einwohner betreffen. Die Kommission tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung einmal im Jahr über den Stand der Integration der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner.

Im Hinblick auf die Wählbarkeit gilt § 86 Absatz 3 und Satz 4 der Hessischen Gemeinde
ordnung (HGO) entsprechend. Für eine Mitarbeit in der Integrationskommission als sachkundige Einwohnerin bzw. als sachkundiger Einwohner müssen daher folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Mindestalter von 18 Jahren und

Hauptwohnsitz in der Gemeinde Sulzbach (Taunus) seit mindestens 3 Monaten oder

Wahlberechtigte/r ausländische/r Einwohner/in oder

deutsche/r Einwohner/in im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die/der

diese Rechtsstellung als ausländische/r Einwohner/in im Inland erworben hat

oder

zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

Entsprechend der Regelung des § 89 Absatz 1 Satz 2 der HDO wird dazu aufgerufen, sich bei Interesse an einer Mitarbeit in der Integrationskommission zu melden.
Sachkundige Einwohnerin und Einwohner werden im Falle des Wunsches an einer Mitarbeit gebeten, sich bis zum 21. Juni 2024 im

Büro der Organe
Hauptstraße 11, 65843 (Taunus)
E-Mail: BdO@sulzbach-taunus.de

zu melden.

Sulzbach (Taunus), 04. Juni 2024

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