Die Mitglieder des Freundeskreises Deutsch-Französische Partnerschaft mussten in einer Versammlung im Frühjahr eine schwere Entscheidung treffen: Der Verein muss nach 42 Jahren zum 31. Dezember 2024 aufgelöst werden. Der Grund ist, dass seit Jahren keine Kommunikation zwischen dem Sulzbacher Freundeskreis und dem Bürgermeister von Ponte-Saint-Maxence, Arnaud Dumontier, mehr stattfindet und sich das Pendant in Frankreich, das Comitè de Jumelage, bereits 2015 aus Altersgründen aufgelöst hat.
Damit konnte der in der Satzung verankerte Vereinszweck des Sulzbacher Freundeskreises nicht mehr erfüllt werden. Aber auch wenn es dem Ende zugeht – der harte Kern von noch 42 Mitgliedern hält zusammen und trifft sich regelmäßig. So beim Grillfest im Heinrich-Kleber-Park, bei dem 30 Mitglieder und Gäste gemütliche Stunden bei guten Gesprächen, Leckereien vom Grill, Salaten, Kuchen und kühlen Getränken erlebten.
Die Vorsitzende Doris Hickl nahm dabei eine besondere Ehrung vor für Dieter Boje, der 34 Jahre von den 42 Jahren, die der Verein besteht, Vorstandsarbeit leistete. „Das ist ein besonderer Rekord“, betonte Doris Hickl und überreichte Dieter Boje einen Bembel mit dem Motiv der Sulzbacher Käsfraa, von dem nur vier Exemplare angefertigt wurden.
Die notwendigen Schritte zur Auflösung des Vereins werden jetzt eingeleitet. Als Liquidatoren wurde von der Versammlung der geschäftsführende Vorstand, bestehend aus Doris Hickl, Martina Drinhaus und Reiner Müller, gewählt. Die Liquidatoren werden einen Antrag auf Auflösung des Vereins beim Amtsgericht in Höchst stellen.
Die Vorsitzende Doris Hickl erläutert den weiteren Fortgang: „Das Amtsgericht oder das Registergericht prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Auflösung ordnungsgemäß und richtig durchgeführt wurde.“
Danach folgt ein so genanntes Sperrjahr, in dem Gläubiger die Möglichkeit haben, noch offene Forderungen an den Verein anzumelden. Nach einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger über die Auflösung und nach Abrechnung aller noch anfallenden Kontobewegungen, wird das Vermögen des Vereins, wie in der Satzung festgelegt, an einen gemeinnützigen Verein gegeben. Erst wenn all diese Arbeiten erledigt sind, wird der Verein endgültig aus dem Vereinsregister gelöscht. red