In der letzten Sitzung der Sulzbacher Gemeindevertretung wurde von Bürgermeister Elmar Bociek der Entwurf für die Anpassung der Grundsteuersätze-Hebesätze in Sulzbach ab 2025 eingebracht, die endgültige Beschlussfassung der Gemeindevertretung ist am 5.Dezember geplant.
Der Entwurf sieht vor, die Hebesätze für die Gemeinde Sulzbach auf Basis der bundesweiten Neubewertung der Grundstücke und Gebäude aufkommensneutral anzupassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Die Richter kritisierten das Bemessungsverfahren für die Grundsteuer. Das Aussetzen der im Recht der Einheitsbewertung ursprünglich vorgesehenen periodischen Hauptfeststellung seit dem Jahr 1964 führte bei der Grundsteuer zwangsläufig in zunehmendem Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Wertverzerrungen.
Mit der Grundsteuerreform wurde die Grundsteuer auf Basis der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils neu geregelt. Die Reform soll nach dem Willen von Bund und Ländern sowie vieler Kommunalpolitiker aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass sich die Steuereinahmen in Summe weder erhöhen noch verringern sollen. Das heißt, dass die Grundsteuer für die individuellen Steuerpflichtigen nicht belastungsneutral sein kann, denn durch die nicht mehr Verwendung der alten, verfassungswidrigen Werte ergeben sich zwangsläufig Gewinner und Verlierer nach dem neuen Wertansatz.
Dem Wunschdenken der Freien Wähler-Fraktion in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung, dass es mit den neuen Hebesätzen keine Verlierer geben dürfte, hat der Co-Fraktionsvorsitzende der CDU, Dieter Geiß, direkt widersprochen: „Dies würde bedeuten, dass die Gemeinde Sulzbach die Auswirkungen der bisherigen verfassungswidrigen Wertansätze finanziell zu tragen hätte. Mit Blick auf die sich abzeichnenden finanziellen Schwierigkeiten der Finanzen in Bund, Länder und Kommunen geht diese Forderung völlig an der Realität vorbei.“ Bürgermeister Elmar Bociek ergänzte dahingehend, dass bei jährlichen Sulzbacher Grundsteuereinnahmen in Höhe von 2,2 Mio.€ die Gemeinde auf fast 90% ihrer Einnahmen verzichten müsste, wenn alle Mehrungen auszugleichen wären.
Dieter Geiß führte weiter aus, dass es ebenso unrealistisch sei zu unterstellen, im Haushalt könnten sich Positionen finden lassen, um die zu erwartenden siebenstelligen Mindereinnahmen zu kompensieren, wie dies von den Freien Wählern auch gefordert wurde.
Die Beseitigung der verfassungswidrigen Wertansätze der bisherigen Grundsteuerberechnung wird landauf/landab zu Gewinnern und Verlieren führen, die vermeintlichen Verlierer haben mit größter Wahrscheinlichkeit in der Vergangenheit zu wenig gezahlt, die vermeintlichen Gewinner haben in der Vergangenheit zu viel gezahlt. CDU-Fraktion Sulzbach, Dieter Geiß
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