13. Februar 2024

„Benachrichtigung ist irreführend“

Leserbrief

Zu Stellungnahme der Wahlleitung in der Ausgabe vom 9. Februar erreichten die Redaktion nachfolgender Leserbrief von Vera Weber. Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn auch Sie einen Leserbrief veröffentlichen möchten, senden Sie ihn unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und einer Rückruf-Telefonnummer (beides nicht zur Veröffentlichung) an info@sulzbacher-anzeiger.de.

Sehr geehrte Wahlleitung zum Bürgerentscheid, ich bin kein aktives Mitglied der Bürgerinitiative, war aber trotzdem sehr über Ihre Stellungnahme zur Überschrift der Wahlbenachrichtigung irritiert. Ein wenig mehr Einsicht, dass die gewählte Formulierung mehr als unglücklich ist, wäre meines Erachtens angebracht. Schon am Tag als die Benachrichtigung bei uns eintraf, diskutierten wir in der Familie und mit Bekannten über die nicht eindeutige Formulierung, die bei einem nicht unerheblichen Teil der Wählerschaft eher Fragezeichen hinterlässt. Ich war und bin mir sicher, dass die Formulierung so unglücklich gewählt ist, dass ein nicht zu unterschätzender Teil unserer Mitbürger versehentlich die Wahl von der Alternative treffen wird, die nicht ihre eigentlich bevorzugte Option ist.

Wäre man mit dieser Fragestellung mal zehn Minuten in den Park gegangen und hätte exemplarisch eine Handvoll bisher nicht involvierter Bürger gefragt, hätte man sehr schnell herausfinden können, dass diese Formulierung irreführend ist. Ich hoffe, dass zumindest alle weiteren Publikationen und Diskussionen zum Bürgerhaus mehr Licht in die Wahloptionen gebracht haben. Eigentlich sollte die Wahlbenachrichtigung an sich so klar und deutlich formuliert sein, dass der Bürger, der zur Wahl gefragt wird, weiß, bei einem „Ja“ stimme ich für den Erhalt des Bürgerhauses und bei einem „Nein“ befürworte ich den Abriss und Neubau. Dies liest man mit der vorliegenden Wahlbenachrichtigung leider so eindeutig nicht. Vera Weber, Sulzbach

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