Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Sulzbach (Taunus) werden Bauleitplanverfahren mit Ausnahme von Bebauungsplänen der Innenentwicklung gemäß § 13 (vereinfachtes Verfahren) und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) nur dann über ein ergebnisoffen geführtes Verfahren begonnen, wenn die Gemeinde Sulzbach (Taunus) Eigentümer aller betroffenen Grundstücke ist.
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Grundsatzbeschluss Bauleitplanung
Pressemitteilung der Gemeinde Sulzbach (Taunus)
Einleitung von Bebauungsplanverfahren und preiswerter Wohnraum
Grundsatzbeschluss zu künftigen Voraussetzungen
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