Angesichts der winterlichen Witterung weist die Gemeinde Sulzbach (Taunus) Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sowei Wohnungsbesitzerinnen und -besitzer auf die Pflicht zur Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte hin.
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Pflicht zur Straßenreinigung
Pressemitteilung der Gemeinde Sulzbach (Taunus)
Die Gemeinde Sulzbach (Taunus) erinnert Besitzer sowie Eigentümer erschlossener bebauter oder unbebauter Grundstücke an die einzuhaltende Reinigungspflicht der öffentlichen Straßen. Dadurch lässt sich das Risiko von Verstopfungen im Kanalnetz und Stürzen bzw. Unfällen auf rutschigem Untergrund entscheidend unterbinden.
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