Nach dem Hessischen Schulgesetzes beginnt für Kinder, die bis 1. Juli 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2025, die Schulpflicht.
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Schulkinder anmelden
Formulare für das Schuljahr 2023/24 jetzt abgeben
Nach dem hessischen Schulgesetz beginnt für Kinder, die bis einschließlich 30. Juni 2017 geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2023 die Schulpflicht. Auf Anordnung des Kultusministeriums werden die Anmeldungen für das Schuljahr 2023/24 bereits im Frühjahr 2022 durchgeführt.
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