Tag Archives: Zuschüsse

Zuschüsse für sozialen Wohnraum beantragen

Anträge bis Mitte Mai möglich

Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, müssen die Anträge dafür bis zum 17. Mai beim Kreis eingereicht werden.

Die Förderung läuft über das Programm „Erwerb von Belegungsrechten“. Diese Rechte gelten für bestehende Wohnungen, die zur Belegung frei sind, keiner Bindung unterliegen oder deren Bindung zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 31. Dezember 2024 ausläuft. Diese Bindungen setzen sich zusammen aus der Mietpreisbindung und einem Belegungsrecht. Das Belegungsrecht ist das Recht einer Kommune, dem Vermieter einen Wohnungssuchenden der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus zu benennen, mit dem er einen Mietvertrag abschließen muss. Eine Förderung können Personen, Gesellschaften, Unternehmen und Institutionen beantragen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sind. Anträge nimmt die Wohnraumförderstelle des Main-Taunus-Kreises unter der Telefonnummer 06192/201-1656 oder per E-Mail an finanz-rechnungswesen@mtk.org entgegen. red

Fördermittel beantragen

Für behindertengerechte Umbauten

Auch 2022 werden wieder behindertengerechte Umbauten vom Land gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, wird Unterstützung bewilligt, wenn bauliche Hindernisse in selbstgenutztem Wohneigentum oder auf dem Wohnungsgrundstück beseitigt werden. Die Mittel können ab sofort bei der Wohnraumförderungsstelle des Kreises beantragt werden.

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Zuschüsse auf Eis gelegt

Auch der AES-Anbau ist vom Kfw-Förderstopp betroffen

An der Albert-Einstein-Schule werden bereits einkalkulierte Gelder für einen Erweiterungsbau vorerst nicht bewilligt. Grafik: MTK

Mit dem vom Bund angekündigten vorläufigen Stopp von Fördermitteln sind zwei Schulbauprojekte des Main-Taunus-Kreises betroffen. Weil das Wirtschaftsministerium die Finanzierung mit Kfw-Fördermitteln ausgesetzt hat, werden vorerst keine Mittel frei, die für die Erweiterung der Albert-Einstein-Schule (AES) und der Heinrich-von-Kleist-Schule (HvK) in Eschborn vorgesehen waren.

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Zuschüsse für Sozialwohnungen

Mit Zuschüssen des Landes wird im Main-Taunus-Kreis sozialer Wohnraum gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, müssen die Anträge dafür bis zum 8. April beim Kreis eingereicht werden.

Das Landesprogramm „Erwerb von Belegungsrechten“ dient dem Erwerb von sogenannten Belegungsrechten an bestehenden Wohnungen, die zur Belegung frei sind, keiner Bindung unterliegen oder deren bisherige Bindung zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 31. Dezember 2024 ausläuft. Diese Bindungen setzen sich zusammen aus der Mietpreisbindung und einem Belegungsrecht. Ein Belegungsrecht ist das Recht einer Kommune, dem Vermieter einen Wohnungssuchenden der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus zu benennen, mit dem er einen Mietvertrag abschließen muss.
Eine Förderung können Personen, Gesellschaften, Unternehmen und Institutionen beantragen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sind. Ein Antrag soll sich auf mindestens vier Wohnungen beziehen. Die Mietpreis- und Belegungsbindung liegt bei zehn Jahren.
Anträge auf Förderung nimmt die Wohnraumförderstelle des Main-Taunus-Kreises unter der Telefonnummer 06192/201-1656 oder per E-Mail an finanz-rechnungswesen@mtk.org entgegen. Dabei muss auch eine Bestätigung zum Wohnungsbedarf in der jeweiligen Kommune beigefügt werden. Die Wohnraumförderstelle beantwortet nähere Fragen zum Thema und zum Antragsverfahren. red